
Mit der Auftragserteilung werden unsere Geschäftsbedingungen anerkannt. Diese sind für alle Lieferungen und Leistungen aus unserem Hause gültig, sowohl für jetzige als auch für zukünftige. Wir widersprechen hiermit abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden , ausser, diese werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Alle uns in Auftrag gegebenen Arbeiten werden in einer einwandfreien Fachqualität möglichst kurzfristig ausgeführt. Lieferzeitabsprachen stellen aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten der Verzögerung bei Ausführung von Facharbeiten grundsätzlich keine Fixtermin-Vereinbarungen dar. Uns gestellte Fixtermine erkennen wir aus diesen Gründen nicht an, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als Fixtermine bestätigen. Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Ein evtl. Anspruch auf Schadenersatz aus Lieferverzögerungen besteht nicht.
Sendungen werden von uns sorgfältig verpackt, so dass bei normaler Behandlung durch den Transportträger eine Beschädigung ausgeschlossen ist. Alle Transportschäden, wie gänzlicher oder teilweiser Verlust, Bruch, Diebstahl oder sonstige Beschädigungen aller Art müssen dem Spediteur unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Der abliefernde Spediteur muss also unverzüglich nach Ablieferung im Besitz der Schadensmeldung sein, andernfalls gelten die Schäden als nach Ablieferung entstanden. Der Kunde verpflichtet sich, die Schadensmeldung in der oben genannten Frist bei dem abliefernden Spediteur zu erstatten, oder sich auf den Versandpapieren den Schaden bestätigen zu lassen. Von der Schadensmeldung ist uns eine Abschrift zu erteilen. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden, auch wenn die Versandkosten von uns getragen werden oder die Versendung durch eigene Angestellte erfolgt.. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden. Porto, Versandkosten jeglicher Art sowie Verpackung gehen zu Lasten des Kunden.
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren geht erst nach vollständiger Bezahlung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung über, bei Scheck- und Wechselzahlung erst nach Einlösung und bei dem sog. Scheck-Wechsel-Verfahren erst nach Einlösung des Wechsels durch den Käufer. Wird die Ware durch den Kunden veräußert, so steht uns der Anspruch auf die Gegenleistung zu. Zu diesem Zweck tritt uns der Kunde schon jetzt seine Ansprüche gegen den Dritten auf die Gegenleistung mit sämtlichen Nebenrechten ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Übersteigen die insoweit abgetretenen Forderungen unsere Gesamtforderungen um mehr als 20 %, so verpflichten wir uns auf Verlangen unseres Kunden – nach unserer Wahl – gestellte Sicherheiten freizugeben. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen seine Abnehmer zu benennen. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung unserer Ware ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Steht der Forderungsabtretung ein Abtretungsverbot des Dritten entgegen, so ist der Kunde nicht berechtigt, über das Vorbehaltsgut zu verfügen. Letzteres gilt auch, wenn er sich uns gegenüber in Zahlungsverzug befindet oder wenn von ihm ausgestellte Schecks oder Wechsel protestiert wurden. Das gesetzliche Werkvertragspfandrecht kann wegen aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung geltend gemacht werden.
Bei Kaufleuten gilt § 377 HGB, der Kunde muss also insbesondere die Ware unverzüglich nach Ablieferung untersuchen und einen eventuellen Mangel unverzüglich anzeigen. In allen anderen Fällen ist bei offen zutage tretenden Mängeln eine Rüge nur innerhalb 1 Woche zulässig. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche, zum Auftrag gehörende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, andernfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrügen nicht gewährleistet. Ist die Mängelrüge berechtigt, übernehmen wir die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen. Ist die Mängelrüge nicht berechtigt, hat der Kunde die angefallenen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Wir leisten für die von uns gelieferten oder hergestellten Erzeugnisse nach unserer Wahl Gewähr durch Nacherfüllung im Wege der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung durch Neuherstellung. Dem Kunden bleibt bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Recht vorbehalten, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz – aus welchem Rechtsgrund auch immer – ist uns gegenüber und auch gegenüber unseren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen liegt eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung zur Last. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ist der Kunde Kaufmann, so wird in allen Fällen, in denen wir Schadenersatz zu leisten haben, nur der unmittelbare Schaden ersetzt, insbesondere ist ein entgangener Gewinn nicht zu ersetzen. Ersatzansprüche des Kunden wegen Mängel der von uns gelieferten oder hergestellten Sachen verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Unsere Rechnungen werden nach der am Tage des Auftragseingangs gültigen Preisliste erstellt, wenn kein anderer Preis ausdrücklich vereinbart wurde. Die in unserer Preisliste aufgeführten Preise verstehen sich netto zzgl. Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen rein netto zu begleichen. Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen oder Lieferungen nur Zug um Zug gegen Barzahlung oder mit Nachnahme vorzunehmen. Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Wechselspesen werden gesondert in Rechnung gestellt und sind sofort nach Rechnungserhalt fällig. Nach Zugang einer Mahnung, spätestens jedoch nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsstellung berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe der von uns zu zahlenden Bankzinsen, mindestens jedoch in Höhe der gesetzlichen Zinsen von 8% über dem Basiszinssatz, bzw. wenn der Kunde Verbraucher ist mindestens 5% über dem Basiszinssatz. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass kein Verzugsschaden bei uns eingetreten oder dieser wesentlich niedriger ist. Der Kunde verzichtet auf die Aufrechnung von bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen. Gleichfalls verzichtet er auf die Zurückbehaltung von Zahlungen, soweit diese nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Von uns erteilte Provisionsgutschriften verlieren spätestens dann ihre Gültigkeit, wenn der Kunde mit der Bezahlung der dazugehörigen Rechnung in Verzug geraten ist und wir diese zum Einzug an Rechtsanwälte übergeben haben.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so wird für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und unserem Kunden als Erfüllungsort und Gerichtsstand München vereinbart. München ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde vor Vertragsschluss keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Alle früheren AGB’s verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
München, den 01. August 2007